Workshops / Fotografie in Bayern und die Bayerischen Staatsforsten
Am 30.03.2023 habe ich nun einen als „Filmrechtevertrag“ benannten Vertrag von den Bayerischen Staatsforsten bezüglich meiner Workshops rund um die Zugspitze zugesendet bekommen.
Im Inhalt wird dieser dann jedoch gleich zu Beginn als “Vertrag über die Nutzung von Flächen für einen Fotoworkshop” tituliert.
Beantragt hatte ich ein sog. Betretungsrecht (wie auch in Art.32 des BayNatSchG definiert) für einen 1,5 stündigen Fotowalk am 15.4.2023 mit maximal 6 Teilnehmern.
Also eine Wanderung mit Privatpersonen die eine Kamera oder Smartphone mitführen um schöne Motive ggf. festzuhalten die man entlang der Wegstrecke eventuell entdecken könnte.
Die Teilnahmegebühr 17,50 EUR pro Person, also maximalen 105.- EUR Gesamteinnahmen.
Nochmals: NEIN, ich veranstalte dort zu diesem Termin ausdrücklich keinen Fotoworkshop wie im Vertrag aber fälschlicherweise bezeichnet, es geht auch keineswegs um Filmrechte.
(Anmerkung: Zeitgleich findet tatsächlich auch ein 3-tägiger Fotoworkshop von mir statt der jedoch ausdrücklich alle Flächen des Bayerischen Staatsforstes ausklammert und auch jeweils um 18 Uhr endet, ich hatte explizit darauf hingewiesen daß es im Antrag NICHT um diesen geht, was dann auch bestätigt wurde daß man das so verstanden hat)
Aus rechtlichen Gründen kann ich den betreffenden Vertrag hier leider nicht veröffentlichen, vielleicht ganz gut so da sonst einige bei der Lektüre dessen vom Stuhl fallen könnten.
In dem 11-seitigen Dokument nebst Anlage werden die Bedingungen und Entgelte festgeschrieben, dazu Verpflichtungen für Versicherungen und es werden Rechte an den Bildergebnissen festgeschrieben.
Im Anschreiben dazu wird noch erwähnt daß die Revierleitung entsprechend informiert wird und ich bis zum 10.04. den Vertrag unterschrieben haben müsse damit diese Veranstaltung stattfinden darf.
Ok, prinzipiell habe ich keine Probleme einen Betretungsvertrag abzuschließen, wir nutzen ausschließlich einen öffentlich zugänglichen Rundweg auf eine Länge von ca. 400-500m der im Übrigen auch nicht als privat oder andersweitig beschränkt ausgeschildert ist.
Auch habe ich keinerlei Probleme damit ein angemessenes Entgelt an eine Anstalt öffentlichen Rechts zu bezahlen wenn ich mit 6 Personen zusammen diesen Weg zu Fuß entlang gehe und damit die Bayerischen Staatsforsten an meinen eh geringen Einnahmen beteilige.
Natürlich unter der Voraussetzung daß andere Veranstalter dies ebenso müssten (was aber mutmaßlich nicht der Fall zu sein scheint).
Im Vertrag selbst wird mir unter Punkt “Vergütung” ein Sonderpreis wegen geringer Teilnehmerzahl und kurzer Dauer eingeräumt, in diesem Fall incl. Mehrwertsteuer der Betrag in Höhe von 107,10 EUR.
Also 2,10 EUR mehr als ich für diesen Fotowalk an Einnahmen habe.
Kompletteinnahmen versteht sich, nicht Gewinn.
Aussage des zuständigen Staatsministeriums war jedoch daß die Anstalt öffentlichen Rechts “Bayerische Staatsforsten AöR” Entgelte in Höhe von 4-10% der Einnahmen nach eigenem Ermessen (wenn sich diese in diesem vorgenannten Rahmen befinden) erheben kann.
Weshalb in meinem Fall 102% meiner Einnahmen als “Sonderpreis wegen geringer Teilnehmerzahl und kurzer Dauer” verlangt werden wurde mir trotz zweifacher Nachfrage bisher nicht beantwortet.
Aber damit nicht genug, da gibt es noch ein paar weitere Kleinigkeiten.
An Versicherungen muß ich laut Vertrag nachweisen:
Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 2 Mio. für Personenschäden und EUR 1 Mio. für sonstige Schäden je Schadensfall.
In einem späteren Schreiben wurde dies von der zuständigen Sachbearbeiterin noch erweitert um:
Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung, eine Waldbrandversicherung, eine Veranstaltungsversicherung je nach Veranstaltungsart.
Ok, ich hatte eigentlich einen Fotowalk geplant bei dem wir lediglich den Rundweg auf eine Länge von ca. 300-400m nutzen wollen um u.a. an das Ufer des Eibsees zu kommen.
Wir wollten eigentlich kein Maifeuer, kein Großkonzert mit einer berüchtigten Punk-Band veranstalten, auch keine Manöver einer neu aufgestellten Fotografenarmee.
Weiter ist im Vertrag immer wieder mal von “Erstellung des Film-, Fernseh- oder anderen urheberrechtlich geschützten Werkes”, “GEMA”, “Schutzrechte Dritter”, “Filmrechtevertrag”, “Rechte an Arbeitsergebnissen des Vertragspartners”, “Werkerstellung” die Rede.
Ähm, ich erstelle keinerlei Werke, auch keine Filme oder Musik oder sonstwas an dem jemand egal welche Rechte haben könnte.
Es geht nur um einen schnöden Fotowalk bei dem ich nicht einmal eine Kamera dabei habe.
Nach eigener Aussage hat die Sachbearbeiterin den Begriff “Fotowalk” in Google auch recherchiert.
Nein, ich möchte keinen Actionfilm am Eibsee drehen, Fred North wird nicht mit seinem Kamerahubschrauber im Tiefflug über See und Wälder donnern.
Bruce Willis oder Sylvester Stallone werden nicht für Filmaufnahmen anwesend sein und Chuck Norris leider auch nicht.
Und eigentlich habe ich auch nicht an Werbeaufnahmen für den neuen Kalender “Sind wir unerwünscht oder ist das immer so?” gedacht.
Es sollen nur maximal 6 Hobbyfotografen zu Fuß an vermeintlich schöne Locations geführt werden wo sie dann ganz privat für sich Bilder machen können wenn sie das möchten, zu ihrem eigenen Vergnügen, als Teil Ihrer Erholung in der freien Natur.
Und ich habe auch nicht die Rechte an den Bildern (falls jemand welche machen würde), das regelt nämlich in Deutschland das Urheberrecht, welches übrigens für alle in Deutschland gilt, auch für Forstbetriebe.
Denn die “Rechte an den Arbeitsergebnissen” falls es solche bei den privat teilnehmenden Hobbyfotografen geben sollte stehen denen zu und ebenfalls die Vergabe von Nutzungsrechten daran.
Da ich selbst keinerlei “Werke” erstelle und dies auch nie vor hatte verstehe ich sowieso nicht den Sinn dieser Festlegung.
Das wäre ja so als ob ich eine Genehmigung zum Singen im Wald beantragen würde und mir auferlegt würde ich dürfte die dabei gekochten Speisen nicht jemanden Dritten verkaufen.
Wir möchten nur SINGEN, nicht KOCHEN.
Vielleicht versteht man es so besser.
Mittlerweile werde ich täglich in dieser Sache von anderen Fotografen und weiteren Menschen kontaktiert die entweder selbst auch zu diesem Thema von den Bayerischen Staatsforsten angeschrieben wurden oder indirekt von den Folgen (stornierte Zimmer, Absage an Restaurants etc.) betroffen sind.
Oder auch andere Menschen und Institutionen die sich für diese Sache stark interessieren:-)
Klar, am einfachsten wäre es einfach diesen Fotowalk abzusagen, der Aufwand rechtfertigt die erzielbaren Erholungseffekte für die Teilnehmer schon lange nicht mehr.
Aber sollte man das?
Sollte man so etwas widerspruchslos mitmachen?
Ob der Fotowalk stattfindet oder nicht wird sehr kurzfristig entschieden, auch ob ich diesen dann veranstalte oder sonstwer.
Oder ob man ganz etwas anderes macht.
(Satire on)
Und ob die im Telefongespräch erwähnten Ranger dann eventuell vorbeikommen werden um vor Ort zu kontrollieren?
Muß ich befürchten man könnte gar verhaftet werden?
(Satire off)
Was meint Ihr?
Und hier findet Ihr den nächsten Workshop in der Zugspitzregion:
Workshop Landschaftsfotografie 3 Tage in der Zugspitz-Region bei Garmisch-Partenkirchen
alternativ im schönen Allgäu:
Allgäu Hopfensee-Plansee-Stuibenfälle 3 Tage Workshop Landschaftsfotografie mit Graufiltern
Foto-Workshop Allgäu 3 Tage Landschaftsfotografie | Kurse & Seminare | Coaching | 13.10.2023 (eventfrog.de)