Bayerische Staatsforsten – Teil IV
Fotografieren in Bayern und die Bayerischen Staatsforsten Am 30.03.2023 habe ich nun einen als „Filmrechtevertrag“ benannten Vertrag von den Bayerischen Staatsforsten zugesendet bekommen.Im Inhalt wird dieser dann jedoch gleich zu Beginn als “Vertrag über die Nutzung von Flächen für einen Fotoworkshop” tituliert. Beantragt hatte ich ein sog. Betretungsrecht (wie auch in Art.32 des BayNatSchG definiert)…